P M S Prüfservice
Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Sicherheit Ihrer Arbeits- und Betriebsmittel sicherzustellen und den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen.
Der Betreiber / Arbeitgeber ist verantwortlich für den sicheren Zustand der eingesetzten Arbeitsmittel (auch Regalanlagen) und die Sicherheit seiner Mitarbeiter, es gilt die Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Nach §14 der BetrSichV "Prüfung der Arbeitsmittel" unterliegen Regale der regelmäßig wiederkehrenden Prüfpflicht.
Für den sicheren Betrieb von Betriebs- und Arbeitsmittel schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Prüfungen, wie die Regalinspektion nach DIN EN 15635, die im Abstand von max. 12 Monaten durch eine , nach TRBS 1203 definierte, befähigte Person durchgeführt werden sollen, vor.
Die Normen im Blick.
Begehungen und technische Aufnahme von Anlagen, Arbeitsmitteln, Lager- und Betriebseinrichtungen, Absturzsicherungen, Steigtechnik
Über die Regalspezifischen Dienstleitungen hinaus, können Sie auch die folgenden Prüf-Dienstleitungen bei uns buchen
- Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV 208-016
- Prüfung von Steigleitern nach DGUV 208-032
- Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV G 312-906
- Prüfung von Absturzsicherungen
- Planung von Absturzsicherungssystemen
Weiter bieten wir Ihnen Unterstützung von Sachverständigen und Branchenexperten aus den Bereichen
- Anschlagmittel
- Hebetechnik
- Seilsysteme
- Kranbau
- Lastaufnahmemittel
- Steigtechnik
- Rettungssysteme
- Tür- und Torsysteme